c-alm  
 
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  Unsere Kernkompetenz  
 

ALM nicht AM


Traditionell wird ALM leider hauptsächlich aktivseitig durchgeführt. Den Liabilities (Verpflichtungen) wird kaum Beachtung geschenkt. Damit geht allerdings die Individualität einer Vorsorgeeinrichtung verloren, da diese hauptsächlich in den Verpflichtungen zum Ausdruck kommt.

  

 

Auftrag des Gesetzgebers in BVV2, Art. 50 Abs. 2:

 

...Die Beurteilung der Sicherheit erfolgt insbesondere in Würdigung der gesamten Aktiven und Passiven nach Massgabe der tatsächlichen finanziellen Lage sowie der Struktur und der zu erwartenden Entwicklung des Versichertenbestandes.

 

 

c-alm AG

 

Die c-alm AG bietet aus Überzeugung keine statischen sondern ausschliesslich dynamische Analysen an, welche die Individualität der spezifischen Vorsorgeeinrichtung erfassen und die Ansprüche aus Art. 50 BVV2 oder des Swiss Solvency Tests übertreffen. Die entsprechende Projektionslogik und ALM-Methodik sind in der nebenstehenden Graphik dargestellt.